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02. Januar 2020

Registrierkassenverordnung Österreich

Die Österreichische Registrierkassenverordnung sieht eine Signature als manipulationsschutz bei allen* Barzahlungen vor.

Eine solche Signatur kann durch den externen Service von Bezahl.online integriert werden.

Das Grundprinzip einer Signatur

Was ist eine Signature?

Eine Signatur ist ein Wert in Textform der anhand anderer Werte mittels einem Zertifikat errechnet wird.

Wie entsteht eine Signatur?

Es muss ein Zertifikat erworben werden, welches für Signaturen gemäss Registrierkassenverordnung zugelassen ist.
Bei jeder neuen Barzahlung werden Informationen der Zahlung wie Betrag, Datum und Zeit und Vorgangsnummer mittels des Zertifikats signiert.
Die Signatur kann als QR-Code auf dem Beleg bzw. der Rechnung dargestellt werden.

Wozu dient die Signatur?

Eine Signatur ist Fälschungssicher. Errechnet man mit den gleichen Daten mit dem gleichen Zertifikat eine Signatur, so ergibt sich immer der gleiche Wert / die gleiche Signatur.
Somit ist ausgeschlossen, dass Belege im nachhinein geändert werden (Betrag kann nicht storniert werden).
Sind die Belege nicht fortlaufend, fällt das ebenfalls auf.

Somit sollten Steuerbetrüge ausgeschlossen werden.

Weiterführende Angaben:

  • WKO Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
  • Wikipedia Registrierkassensicherheitsverordnung

*rksv infotext

 

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